Was ist der Versorgungsausgleich?15.4.2011
Das meiste, die bei einer Scheidung zu erledigen ist, ist einigermaßen leicht verständlich. Geregelt werden müssen der Unterhalt, die elterliche Sorge, das Umgangsrecht und der Zugewinn. Was damit gemeint ist, weiß wohl jeder. Was aber ist der Versorgungsausgleich? Häufig wird der Versorgungsausgleich mit dem Unterhalt verwechselt. Ein wenig klingt das ja auch so. Hat zum Beispiel die Frau die Kinder groß gezogen und konnte deshalb nicht so viel arbeiten, macht sie sich verständlicherweise Sorgen über ihre Versorgung in der Zukunft. Das meint das Gesetz mit dem Versorgungsausgleich aber nicht.
Mit dem Begriff Versorgungen sind die zukünftigen Rentenansprüche der Ehepartner gemeint. Und weil eben oft die Frau weniger verdient als der Mann, muss für die Zeit der Ehe ein Ausgleich geschaffen werden. Sonst würde ja die Frau später nur deshalb weniger Rente bekommen, weil sie sich um die Erziehung der Kinder gekümmert hat und dadurch weniger verdient hat. Das wäre natürlich nicht gerecht. Deshalb muss bei Scheidungen auch der Versorgungsausgleich durchgeführt werden.
Die richtige Berechnung ist sehr kompliziert und deshalb selbst für spezialisierte Richter und Anwälte nicht immer einfach. Dazu kommt, dass es erst vor kurzem zu einer Änderung des Gesetzes gekommen ist und sich dadurch viel verändert hat. Fehler in der Berechnung können allerdings gravierende Folgen haben. Schon kleine Rechenfehler können zu Verlusten von 10.000 EUR und mehr bei der späteren Rente führen. Problematisch ist bei diesen Fehlern, dass sie zum Zeitpunkt der Scheidung gar nicht auffallen, da die Rente ja erst später gezahlt wird. Wird die Rente dann aber gezahlt und fällt diese doch recht gering aus, denkt keiner mehr an den Versorgungsausgleich aus der Vergangenheit. Besser ist es deshalb, den Versorgungsausgleich gleich anlässlich der Scheidung richtig durchzuführen.
Hilfreich ist dabei eine kompetente anwaltliche Beratung. Spezialisten im Bereich des Versorgungsausgleichs sind Fachanwälte für Familienrecht und da es um Rentenansprüche geht auch Fachanwälte für Sozialrecht.
Rechtsanwältin Martina Wurl
Fachanwältin für Arbeitsrecht und Familienrecht
Mediatorin, Master of Arts
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Was passiert, wenn der Ehegatte verschuldet ist?31.8.2010
Mitgehangen, mitgefangen? Wenn der Ehepartner während der Ehe Schulden gemacht hat, so ist im Falle einer Scheidung der andere Ehegatte nicht automatisch dazu verpflichtet, Zins- und Tilgungsleistungen über das Ende der Ehe hinaus mitzutragen. Inwieweit die noch nicht gedeckten Kosten auch ihn betreffen, hängt ganz davon ab, ob und in welcher Weise er sich für die Haftung verpflichtet hat.
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Konstruktiv vor den Kindern streiten – geht das?31.8.2010
Bloß nicht vor den Kindern streiten? Ein Erziehungsgrundsatz, den sich alle Eltern auf die Fahnen schreiben, ist sicherlich der, die Kinder den elterlichen Streit so wenig wie möglich miterleben zu lassen. Ein Vorsatz, der von niemandem ohne Ausnahmen einzuhalten ist – doch ein schlechtes Gewissen brauchen Eltern deswegen nicht immer zu haben. Entscheidend sei die Art der Streitkultur, die Kinder bei ihren Eltern erleben, stellten Forscher fest. Und die kann, sofern sie konstruktiv sei, sogar sehr positive Auswirkungen auf die Kinder haben.
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Finanzen: Gemeinsamer Kredit im Scheidungsfall30.8.2010
Sorgsam geprüft werden sollte, was mit gemeinsam während der Ehe aufgenommenen Krediten im Falle einer Scheidung passiert. Auch geschiedene Paare haben durchaus die Möglichkeit, weiterhin gemeinschaftlich einen Kredit abzutragen. Wenn aber eine Übertragung auf nur einen Schuldner erwünscht ist, so muss man aufpassen: Die Bank kann entsprechende Anträge bei nicht ausreichender Solvenz durchaus ablehnen.
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Was ist eine Scheidungsvereinbarung?30.8.2010
Um einen Rosenkrieg vor Gericht zu verhindern, empfiehlt es sich, so viel wie möglich schon vor Beginn des Scheidungsverfahrens zu regeln. Dazu gehört im Prinzip alles, was nicht mit der eigentlichen Durchführung der Scheidung und dem Versorgungsausgleich zu tun hat – das sind die beiden Bestandteile, die vor Gericht erfolgen müssen. Alles andere kann mit Hilfe einer Scheidungsvereinbarung geklärt werden, eine kraft- und nervensparende Möglichkeit, effizient zu handeln.
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Mediation: Der Weg der sanften Scheidung – Teil 729.8.2010
Liebe Leserinnen und Leser,
“Mediation: Der Weg der sanften Scheidung” lautet der Titel eines Buches in Vorbereitung von Martina Wurl und Frank Koch. Die beiden sind nicht nur Rechtsanwälte mit langjähriger Berufserfahrung, sondern treten auch als Gründer und Leiter des Deutschen Mediations-Instituts in Erscheinung. In ihrem Buch stellen sie die Kommunikationsmethode der Trennungs- und Scheidungsmediation vor und machen deutlich: Eine Scheidung muss nicht in einer Schlammschlacht enden, es geht auch ganz anders!
In regelmäßigen Abständen werden wir – leicht gekürzte – Ausschnitte aus dem Buch in diesem Blog veröffentlichen. Lassen Sie sich ein auf ein spannendes Leseerlebnis, das wertvolles Erkenntnispotential in sich birgt.
In Teil 7 bleiben wir bei der Frage nach dem Unterhalt. Nun aber wollen wir Ihnen anhand eines Beispiels näher bringen, wie mit Hilfe der Mediation und deren Grundprinzip der Informiertheit aller dieser strittige Punkt geklärt werden kann. Es wird ersichtlich, dass der Ablauf des Verfahrens auch ganz anders laufen kann, als in Teil 6 beschrieben.
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Wieviel kostet eine Scheidung?28.8.2010
Lassen wir uns nicht um den heißen Brei herumreden: Scheiden tut nicht nur weh, sondern ist auch teuer. Die Kosten eines Scheidungsverfahrens aber werden nicht pauschal abgerechnet, sondern richten sich nach den Einkommens- und Vermögensverhältnissen der Ehegatten. Dabei gelten folgende Berechnungsmaßstäbe:
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Wie lege ich nach der Scheidung mein Geld an?27.8.2010
Das Scheidungsverfahren ist beendet, plötzlich ziert das Konto ein nicht unerheblicher Betrag – der Erlös aus der verkauften gemeinsamen Wohnung etwa, oder eine einmalige Unterhaltszahlung des Exmannes. Was tun? Gerade Frauen haben oftmals wenig Ahnung, wie mit größeren Beträgen am besten umgegangen wird, traditionell ist in vielen Ehen immer noch der Mann als Verdiener der größeren “Brötchen” zuständig für Finanzfragen. Jetzt aber gilt es zu handeln, und zwar überlegt. Mut und die Bereitschaft, sich auch in komplexere Themenbereiche rund um die Geldanlage einzuarbeiten, sind vonnöten; Unwissenheit birgt das Risiko, Opfer von unlauteren Absichten zu werden – wie das folgende Beispiel veranschaulicht.
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Zum Unterhalt bei Wiederheirat27.8.2010
Doppelter Unterhalt? Ein Chemieingenieur hatte kurz nach seiner Scheidung erneut geheiratet, seine neue Frau brachte in die Ehe einen Sohn mit, bald wurde ein zweites Kind geboren. Nun hatte der Mann geklagt, da bei der Unterhlatsberechnung nicht der Unterhalt gegenüber seiner neuen Ehefrau mit einberechnet wurde. Der Bundesgerichtshof entschied: Der geschiedene Ehemann darf die Herabsetzung des Unterhalts für seine geschiedene Ehefrau verlangen, wenn er erneut geheiratet hat und nun auch seiner neuen Frau Unterhalt zahlen muss.
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Die Rolle der Steuern bei der Unterhaltsberechnung26.8.2010
Es ist eine Sache, den Unterhalt anhand des Status quo zu berechnen, eine andere hingegen die Frage, was mit Steuerrückzahlungen passiert, die zum Zeitpunkt der Einkommens- und Unterhaltsberechnung noch nicht vorliegen. Was macht man mit Erstattungen, die evtl. erst deutlich später erfolgen? Und wie sieht es mit den Kosten für den Steuerberater bei der Berechnung des Unterhalts aus?
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